Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dienstleistungen: Gartenpflege & Hausmeisterservice

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Gartenpflege, Instandhaltungsarbeiten, Gebäudereinigung (insb. Glas- und Rahmenreinigung) sowie Hausmeistertätigkeiten und Winterdienst zwischen HausGartenFalco (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).

§ 2 Leistungsumfang & Mitwirkungspflicht

Der genaue Leistungsumfang (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Glasreinigung oder Winterdienst) wird im jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag festgelegt.

Der Kunde stellt sicher, dass der ungehinderte Zugang zu den Arbeitsbereichen (Garten, Technikräume, Fensterflächen, zu räumende Wege) zum vereinbarten Zeitpunkt gewährt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn auf im Boden verlegte Leitungen (z. B. Begrenzungskabel für Mähroboter) oder empfindliche Oberflächen hinzuweisen.

Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

§ 3 Vergütung & Materialkosten

Die Abrechnung erfolgt nach Festpreis oder auf Stundenbasis gemäß Leistungsnachweis. Zeitangaben in Angeboten (z. B. 60–90 Min.) sind Schätzwerte; abgerechnet wird die tatsächliche Arbeitszeit.

Verbrauchsmaterialien (z. B. Dünger, Leuchtmittel, Reinigungschemie, Streugut) sowie Entsorgungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht Teil eines Pauschalangebots sind.

§ 4 Termine & Witterung

Gartenarbeiten sowie Glas- und Außenreinigungen sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneter Witterung (Sturm, Frost, Starkregen) verschieben sich vereinbarte Termine ohne Verzugsschaden auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.

§ 5 Abnahme & Reklamation

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich (E-Mail genügt) Mängel anzeigt.

§ 6 Haftung (allgemein & Glasreinigung)

Der Auftragnehmer haftet für Schäden an Eigentum, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.

Besonderheit Glasreinigung: Für Kratzer oder Glasbruch an bereits vorgeschädigten Scheiben, verwitterten Rahmen oder durch die Entfernung von hartnäckigen Verschmutzungen (z. B. Farbreste) wird keine Haftung übernommen.

Reinwasser-Systeme: Bei der Reinigung mit entmineralisiertem Wasser wird keine Haftung für Wassereintritt durch poröse oder unsachgemäße Dichtungen übernommen.

Für das natürliche Absterben von Pflanzen nach fachgerechter Pflege wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Besondere Bedingungen für den Winterdienst

Leistungsumfang: Die Schneeräumung und Glättebekämpfung erfolgt gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung (Straßenreinigungssatzung) des Leistungsortes (z. B. Melle/Osnabrück).

Einsatzzeiten: Die Räum- und Streupflicht wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Bei extremen Witterungsverhältnissen (anhaltender Schneefall, Eisregen) erfolgt die Räumung im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten.

Haftungsübergang: Mit der Beauftragung geht die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen auf HausGartenFalco über.

Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nicht für Glätteunfälle, die eintreten, bevor eine Räumung nach den örtlichen Satzungen zumutbar war oder die durch extreme Witterungsereignisse (z. B. blitzartige Glätte) unmittelbar nach der Räumung entstehen.

Streumittel: Kosten für Streugut werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Aufnahme von Streugutresten nach der Wintersaison erfolgt nur gegen gesonderte Berechnung.

§ 8 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026

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